Welcher Winzer baut schon unter der Autobahnbrücke?
PM – Bauen im Außenbereich unter der Autobahnbrücke am Wiesweg
Anlässlich der Fertigstellung seines eigenen Weingutes im Eltviller Sonnenberg äußerte sich der Bauherr Christian Gebhardt im Hinblick auf künftige Projekte im Außenbereich auch zu den Vorratsflächen „Im Stockborn“, die die Stadt Eltville speziell für Winzer ausgewiesen hat. Christian Gebhardt ist davon überzeugt, dass aussiedlungswillige Winzer dort gewiss nicht bauen werden. Sie gingen vielmehr „dahin, wo es attraktiv sei und nicht unter die Autobahnbrücke“.
Mit dieser Aussage widerlegt er die von Bürgermeister Patrick Kunkel vertreten These, dass künftig alle aussiedlungswilligen Winzer auf der zwischen Sülzbachtalbrücke (B42), Hundeübungsplatz und Schwalbacher Straße gelegene Fläche bauen werden. Der Stadtbildverein begrüßt diese Klarstellung von Christian Gebhardt, da sie offenlegt, wie realitätsfern die Einschätzung von Bürgermeister Kunkel ist, wenn man auf die Selbstkontrolle der Winzer hofft.
Es ist durchaus denkbar, dass ein Winzer „unter der Autobahnbrücke“ seine Gerätehalle bauen wird. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Winzer ihre Hallen an anderer Stelle errichten werden – wie das Beispiel Hallgarten zeigt, wo die von der Gemeinde angebotenen Flächen einfach nicht angenommen wurden.
Handelt es sich bei dem Aussiedlungsprojekt nun nicht nur um eine Gerätehalle, sondern um ein Wohnhaus für die Winzerfamilie – eventuell noch mit Altenteil und Ferienwohnungen – dann ist die Annahme völlig abwegig, dass ein Winzer ein solches Bauvorhaben unter der Autobahnbrücke am Wiesweg verwirklicht. Er wird dies vielmehr auch künftig an einer attraktiven, exponierten Stelle inmitten der Weinberge realisieren. Die Ausweisung der Vorratsflächen „Im Stockborn“ hat schlichtweg keinen Einfluss auf den Standort.
Diese Feststellung ist äußerst wichtig im Hinblick auf die Ausgestaltung des neuen Flächennutzungsplans für die Stadt Eltville. Denn wenn man weiß, dass jeder Winzer, der in Eltville einen Weinberg besitzt, eben dorthin aussiedeln kann – unabhängig davon, ob er nun in der Eltviller Kernstadt, den Stadtteilen oder sonst wo wohnt – dann ist klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um schützenswerte Weinberge vor solchen Aussiedlungen zu schützen.
Die Stellungnahme von Christian Gebhardt zeigt, dass es immer wieder Winzer geben wird, die sich missbräuchlich des Paragraph 35 BauGB bedienen werden, um eine Wohnbebauung in attraktiver Lage zu erlangen. Dabei wird nach dem Willen des Gesetzgebers nur eine “nachgezogene” Wohnbebauung erlaubt. Der betriebliche Teil hat eindeutig im Vordergrund zu stehen.
In der Praxis ist dies aber in der Regel umgekehrt.
Die einzige Möglichkeit, um diesem Missbrauch zu begegnen, sieht der Stadtbildverein in der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes, dies in Kombination mit Vorrangflächen, die durch einen Bebauungsplan abgesichert werden, wie es z.B. die Südliche Weinstraße vorbildhaft umsetzt.