Zweckverband zögerlich: Weimann sieht wenig Einflussmöglichkeiten der Politik
Die Möglichkeiten des Zweckverbandes Rheingau, die Aussiedlungen von Winzern zu verhindern, sind sehr begrenzt. Dies wurde bei der Diskussion des Themas, dem ein Positionspapier des Vorstandes zugrunde lag, sehr deutlich. Deshalb solle der Zweckverband auch keine Erwartungen in der Bevölkerung wecken, die er nicht erfüllen könne, forderte Lutz Lehmler aus Oestrich-Winkel. Mehr als an die Genehmigungsbehörden, aber auch an die Winzer zu appellieren, bei der Realisierung der baulichen Maßnahmen die Kulturlandschaft zu schützen und zu erhalten, bleibe kaum, betonte auch der Vorsitzende der Verbandsversammlung Paul Weimann.
Das ist auch Inhalt des Positionspapiers, in dem der Zweckverband außerdem begrüßt, dass sich Städte und Gemeinden, der Rheingau-Taunus-Kreis, Vertreter des Zweckverbandes Rheingau und der betroffenen Verbände an einen Tisch setzen wollen, um zu überlegen, wie das Bauen im Außenbereich im Einklang mit der Landschaft zu realisieren sei. Das Papier soll bis zur nächsten Sitzung im März um weitere Punkte ergänzt werden.
Aufgenommen wird der Antrag des Eltviller Vertreters Matthias Hannes. Er hatte vorgeschlagen, an die Mitgliedsgemeinden und das Regierungspräsidium Darmstadt sowie die Hessische Landesregierung zu appellieren, wieder eine Landschaftsschutzverordnung zu erlassen. In darin ausgewiesenen Bereichen könne dann nicht gebaut werden. Das sei justiziabel und mache eine Änderung des Paragrafen 35 Baugesetzbuch, der das privilegierte Bauen im Außenbereich regelt, überflüssig.
Die Landschaftsschutzverordnung sei ebenso wenig ein Allheilmittel wie die Ausweisung von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan, weil beides in der Abwägung eines Bauvorhabens zwar berücksichtigt werde, den Paragraf 35 und damit das Recht im Außenbereich zu bauen, nicht aushebele, erklärte Weimann, der zudem darauf verwies, dass die Kommunen ihre Planungshoheit ausdrücklich nicht auf den Zweckverband übertragen hätten.
Ergänzt werden soll das Positionspapier auf Anregung von Lehmler auch um den Appell, die hiesigen Bundestagsabgeordneten zu bitten, sich für eine Änderung des Paragrafen 35 starkzumachen. Den Kommunen müssten mehr Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Winzer Stefan Ress sieht vor allem den Rheingauer Weinbauverband in der Pflicht. „Keiner ist so gefordert, wie die Winzer selbst, die von einer intakten Kulturlandschaft leben“, erklärte er.